Informationen

Ein herrliches Gewässer mitten im Hohen Westerwald

Die Breitenbachtalsperre oder auch Waigandshainer Weiher, ist eines der schönsten Gewässer im Oberwesterwald. Sie hat ca. 11 Hektar Wasserfläche. Geangelt werden darf nur auf dem Damm, da das Gewässer inmitten eines Naturschutzgebietes liegt. Vogelfreunde können hier das Treiben von Fischadlern, Reihern, Stockenten, Blässhühnern, Haubentauchern und anderen Gastvögeln beobachten.

Im Vereinsgewässer befinden sich neben vielen Weißfischen, Saiblingen, Forellen, Schleien, Karpfen, Barsche, und Aale, sind auch etliche kapitale Zander, Störe und Hechte. (Siehe Hitliste)

In der Angelsaison sind Angler (nur mit gültigem Fischereischein) an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen willkommene Gäste.

Zu erreichen ist die Breitenbachtalsperre folgendermassen:

Im nördlichen Teil von Rennerod, dem Ortsteil Emmerichenhain, auf der Bundesstrasse 54 rechts abbiegen in Richtung Waigandshain. Nach ca. 1,5 km, noch vor dem Friedhof Waigandshain, rechts abbiegen. Nach etwa 100 m erreichen Sie das Gewässer.

Information für Gastangler
Liebe Angelfreunde aus Nah und Fern. Ihr könnt Tageskarten für unser Vereinsgewässer über die Vorstandsmitglieder (Siehe Impressum) oder über einzelne aktive Mitglieder des Vereines bekommen. Jeder Tagesschein kostet 18 €. Aus gegebener Veranlassung dürfen Gastangler nur in Begleitung eines aktiven Vereinsmitgliedes angeln.

Nähere Auskünfte gibt unser 1. Vorsitzender Vitali Hafner unter 0176/78753653

Gewässerordnung als PDF

Gewässerordnung Mitglieder PDF

 

Rechte und Pflichten von Mitgliedern und Gästen als PDF

Gewässerordnung - Gast des A.S.V Nistertal-Emmerichenhain 1969 e.V.

  • VOR Angelbeginn ist der Angelschein in den Briefkasten des Vereinsheims einzuwerfen, dieser wird ab 10 Uhr von einem Vereinsmitglied wieder ausgegeben. Bei dieser Ausgabe ist auch der Betrag für den Tagesschein zu entrichten.
  • Der Angeltag beginnt um 6:00 Uhr und endet um 14:00
  • Es wird mit höchstens 2 Ruten geangelt
  • Die Angelerlaubnis der Vereinsmitglieder ist nicht, auch nicht teilweise, auf andere Personen übertragbar.
  • Forellen sind gleich nach dem Fang weidgerecht zu töten. Untermassige Fische sind sofort zurückzusetzen.
  • Pro Angeltag dürfen fünf Fische gefangen werden. Karpfen, Hecht, Zander, Stör und Aal zählen für zwei Fische, also max. 2 pro Tag (Bsp.: 1 Hecht, 1 Karpfen und 1 Forelle = 5 Fische). Es dürfen max. 20 nicht Edelfische (Rotaugen, Rotfedern, und Barsche) gefangen
  • Der Fang des Angeltages hat bis zum Einstellen des Angelns am Weiher zu verbleiben und ist auf Verlangen den Gewässeraufsehern zu
  • Um der Verbreitung von Fischkrankheiten vorzubeugen, sollen keine fremden Fische in das Gewässer eingebracht
  • Auf dem Damm ist für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, insbesondere ist auf dem Damm kein Feuer zu entzünden. Es sollen keine Fischabfälle in die Mülleimer oder in das Gewässer gegeben
  • Das Betreiben von sog. Futterbooten ist auf dem Gewässer verboten. Zudem ist es nicht gestattet das Gewässer mit einer Watt- oder Neoprenhose zu
  • Blinker, Spinner und Wobbler (mit Drillingshaken) sind
  • Ein Angelunterstand ohne Boden auf dem Damm ist erlaubt (z.B. Schirm, ).                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Mindestmaße und Schonzeiten

 

Fischart

Mindestmaß

Schonzeit

Regenbogenforelle

25cm

-

Bachforelle

25cm

15.Okt – 15.Mrz

Karpfen

35cm

-

Hecht

50cm

01.Feb – 15.Apr

Zander

45cm

01.Apr – 31.Mai

Schleie

25cm

-

Rotauge, Rotfeder

15cm

-

Brasse

-

-

Stör

-

-

Aal

50cm

-

Barsch

-

-

Das Maß eines Fisches wird von der Kopfspitze bis zum Ende der ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen.

18-03.2022

Der Vorstand