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Corona-Testpflicht am Angelweiher - was ist zu beachten?
Corona-Testpflicht am Angelweiher - was ist zu beachten?
Stand: 01. April 2021, 11:00 Uhr
Die Corona-Schnelltests könnten uns hoffentlich bald mehr Bewegungsfreiheit einräumen.
In verschiedenen Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel bei den Anglern, gibt es die Corona-Schnelltests bereits für die aktiven Mitglieder.
Aber genau die angeordneten Schnelltests in der Freizeitgestaltung können für einige juristische Schwierigkeiten sorgen, weil hier zwei Interessengruppen aufeinanderprallen, sagt der Mainzer Anwalt für Vereinsrecht Lutzifer Peters: Es gibt hier zwei Interessengruppen: Zum einen das Interesse des Vereinsvorstandes am Angelweiher und natürlich seine Pflicht aus den Corona-Schutzverordnungen der Länder, hier ganz speziell die Rheinland-pfälzische Corona-Schutzverordnung, die für einzelne Bereiche die Testpflicht vorsieht. Zum Beispiel bei den Anglern, Sportschützen und Nudisten. Dort müssen die aktiven Mitglieder mindestens einmal pro Woche getestet werden bzw. direkt bei der Ausübung ihrer Freizeitaktivität.
Auf der anderen Seite gibt es das Interesse der Mitglieder, die zu Recht auf ihr Persönlichkeitsrecht hinweisen. Die Auswertungen der Testergebnisse sind sehr sensible Daten und die sind grundgesetzlich geschützt. Da kann der Vereinsvorstand also nicht ohne weiteres eingreifen. Da braucht es einen Grund, zum Beispiel die Anordnung in der Corona-Schutzverordnung. Das heißt, für die Vereine, wo das so vorgesehen ist, kann der Vorstand einseitig anordnen, dass die Mitglieder ihrer Testpflicht nachkommen. Dort, wo das nicht der Fall ist, wo diese Testpflicht nicht besteht, dort kann nicht ohne weiteres ein Test verlangt werden.
Muss der Verein ein Angebot auf kostenlose Schnelltests anbieten?
Das kommt ganz darauf an. In den Bereichen, in denen die Testpflicht besteht, also wie beispielsweise bei den Anglern, Jäger, Sportschützen, Nudisten und Swinger Clubs, muss der Vereinsvorstand die Tests auch anbieten. Wenn jetzt die Testpflicht insgesamt bundesweit tatsächlich kommt, so wie es jetzt die Länderchefs abgestimmt haben, dann muss auch jeder Vorstand die Tests anbieten. Dieses Vorgehen muss aber natürlich erst noch umgesetzt werden. So wird allen Mitgliedern empfohlen, sich mit Schnelltest bei Aldi einzudecken und einen „Negativen“ Test vor der Angelausübung mit der Tageskarte beim Vereinsheim einzuwerfen.
Darf der Vereinsvorstand den Corona-Test erzwingen?
Der Vereinsvorstand kann den Test mittelbar erzwingen. Zum Beispiel kann er verweigern, dass der Angler ohne Test zu ihm zum Angeln kommt. So wird der Test bereits bei der Zufahrt zum Vereinsweiher durch Mitglieder des Vorstandes durchgeführt.
Damit alles reibungslos über die Bühne geht, wurde die Firma P. Baransky, Security, beauftragt, den Gesamtablauf zu überwachen. Die Kosten für diese Schnelltest werden den Mitgliederbeiträgen für das Jahr 2029 zugeschlagen.
Ein schönes Osterfest wünscht euch allen der Vorstand des ASV
April,April
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Neues vom Vorstand! Angelbeginn 2021 auf den 28. März gelegt.
Neues vom Vorstand!
- Angelbeginn 2021 auf den 28. März, ab 07:00 Uhr gelegt.
Liebe Vereinsmitglieder
Der Virus ist noch allgegenwärtig, es gibt gesetzliche Vorgaben, aber auch Lockerungen je nach 7- Tage-Inzidenz. Deshalb hat der Vorstand in einer medialen Vorstandssitzung schon einige Punkte festgelegt.
Es gibt dieses Jahr kein herkömmliches Anangeln, sondern ab dem 28. März, 07:00 Uhr darf, unter Einhaltung der Covid-19 Auflagen und AHA-Regeln, geangelt werden.
An diesem Tag braucht kein Schein eingeworfen werden, damit auch passive Mitglieder die Möglichkeit zum Angeln haben.
Ab dem 29. März hat dann jedes aktive Mitglied bei jedem Angel einen "Schein" einzuwerfen und den Fang in sein "altes oder vorhandenes" Fangbuch einzutragen. Abgegebene Fangbücher werden wieder zurück gegeben. Neue Fangbücher und Beitragsmarken werden zeitgerecht ausgegeben.
Aufgrund der gesetzliche Vorgaben und anderer Gründe hat der Vorstand festgelegt, das im Monat April jedes Mitglied pro Woche vorerst nur einmal angeln gehen darf.
- Änderung! Die Jahreshauptversammlung wird auf unbestimmte Zeit verschoben.
- Der Umwelttag wird von der Kreisverwaltung auf den 04.09.2021 verschoben,
- Großforellen-Angeln wird auf unbestimmte Zeit verschoben,
- Der Vorbereitungskurs zur Sportfischerprüfung wird auf unbestimmte Zeit verschoben,
- Forellenräuchern zu Ostern kann leider nicht durchgeführt werden,
- Das Ablassen des Vereinsweihers findet Oktober/November statt.
- Aufgrund der Vorbereitung des Ablassens müssen mehr Arbeitsstunden festgesetzt werden.
Weitere Termine folgen.
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Winterimpressionen vom Vereinsgewässer 2021, Betreten der Eisfläche ist verboten!
Winterimpressionen vom Vereinsgewässer 2021
- Betreten der Eisfläche ist verboten!
(Fotos von Andreas Richter und Patrick Baran)
Auch wenn ihr im Augenblick dort nicht angeln könnt,
- erfreut euch an den Bildern,
- geht dort mit eurer Familie spazieren,
- betretet aber nicht die Eisfläche!
- haltet Abstand und bleibt gesund.
Euer Rolf
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Frohe Weihnachten und ein glückliches 2021


Auszug aus der Vorstandssitzung vom 20.09.2020
Auszug aus der Vorstandssitzung vom 20.09.2020
Am 20.09.2020 hat der Vorstand des ASV getagt um einige wichtige und zukunftsorientiere Entscheidungen zu treffen. Ein paar Punkte davon zu eurer Kenntnis und weiteren Planung für 2020.
Ablassen des Vereinsgewässers
Aufgrund des guten Zustandes unseres Gewässers (optimale Werte), der Ungewissheit ob wir Ende des Jahres genügend Wasser für unseren Weiher bekommen, den fehlenden Gewässern für eine Zwischenhälterung und Auflagen der Behörden aufgrund von Covid-19, hat der Vorstand Einstimmig beschlossen, dass der Vereinsweiher 2020 nicht abgelassen wird
Angelsaison
Die Angelsaison endet deshalb für Aktive Mitglieder erst am 31.12.2020, für Passive Mitglieder am 11.10.2020
Die Saison endet vorzeitig, wenn der Vereinsweiher zufriert bzw. zugefroren ist.
Arbeitseinsätze
Der nächste Arbeitseinsatz ist am Samstag, den 26.09.2020 um 08:30 Uhr,
Der letzte Arbeitseinsatz 2020 ist am 17.10.2020 um 08:30 Uhr.
Arbeitsstunden 2020
Die zu leistenden Arbeitsstunden 2020 werden auf 10 Stunden reduziert, d.h. dass die letzten Möglichkeiten seine Stunden für dieses Jahr zu erbringen die oben aufgeführten Termine sind.
Futterboot, Wathose, Feuerstellen
Es wird nochmals darauf hingewiesen, das Futterboote und/oder Wathosen, weder zum Anfüttern/Einholen/Auswerfen der Angel oder Anlanden von Fischen erlaubt sind.
Offene Feuer oder Grillgeräte in jeglicher Form zu betreiben ist am Damm des Vereinsgewässer strengstens verboten. Verstöße gegen die Gewässer-Ordnung oder das Naturschutzgesetz, führen nicht nur zum Ausschluss aus dem Verein, sondern werden auch behördlich verfolgt.
Forellen räuchern
Am 28.11.2020 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr räuchert der Vorstand am Vereinsheim Forellen, da der Weihnachtsmarkt in Emmerichenhain 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit dieses Jahr ausfallen wird. Vorbestellungen bitte bis 21.11.2020 beim Vorstand.
Euer Rolf
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