Schnuff fordert Mindestlohn bei den nicht zu leistenden Arbeitsstunden !

Schnuff fordert Mindestlohn bei den nicht zu leistenden Arbeitsstunden !

-       Auswirkungen der Jahreshauptversammlung vom 10. März 2015 beim ASV Nistertal-Emmerichenhain in Berlin.

Den Preis bestimmt das Angebot und Nachfrage, doch irgendwo ist Schluss. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland ist seit November 2011 beschlossene Sache. Demnach wurde eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze für die Bereiche festgesetzt, in denen ein Lohn-Tarifvertrag bislang nicht existierte. Dies betrifft u.a. die Bereiche der Angel- und Sportfischerei im Westerwald. Der Mindestlohn für nicht geleistete Arbeitsstunden liegt bei fünf bis sieben Euro die Stunde. Kritiker warnten indes vor negativen Folgen für den Arbeitsmarkt. Nach Ansicht einiger Arbeitsmarkt-Experten werde die Einführung eines Mindestlohnes bei den Anglern für nicht geleistete Arbeitsstunden die Arbeitsplätze von Geringverdiener gefährden. Diese Problematik wurde schon bei der Jahreshauptversammlung des ASV durch das Vereinsmitglied Klaus Schwarz erkannt und angeprangert. Das hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag in Gesprächen mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), mit dem Deutschen Sportbund (DSB) und des Deutschen Angelfischerverbandes  (DAFV) klargestellt. Demnach unterliegen Angler nicht dem Mindestlohngesetz. „Die Zukunft der Anglervereine im Westerwald ist gesichert“, verkündete die Ministerin Nahles nach dem Treffen mit den Sportfunktionären. Solche nicht geleisteten Arbeitsstunden hätten mit klassischen Arbeitsverhältnissen nichts zu tun, betonte der DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel. Es gebe jetzt „etwas mehr Rechtssicherheit“, sagte der DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

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„Ich freue mich über das hervorragende Ergebnis. Für Angler und die vielen Ehrenamtlichen in den Angelvereinen im Westerwald wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die ihr großes Engagement würdigt“, so kommentierte DFB-Präsident Wolfgang Niersbach die Vereinbarungen mit der Ministerin. Nahles zeigte sich nach dem Treffen sicher, dass nun die Unsicherheiten in den Vereinen ausgeräumt werden konnten.

Der CDU-Abgeordnete Eberhard Gienger, sportpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Vereinbarung sei sinnvoll und ein gangbarer Weg. Gerade in den kleinen Angelsportvereinen war die Verunsicherung groß, seit es den Mindestlohn gibt. Das zeigte ja auch deutlich der Einwand des ASV-Mitgliedes Klaus Schwarz vom ASV Nistertal-Emmerichenhain, der mit seinem Einwand auf der Jahreshauptversammlung des Westerwaldvereines diese Lawine losgetreten hatte, die bis in die höchsten Gremien der Politik gelangt war. Die Vereinigung der  Angelfischer hatte sich dafür ausgesprochen, diesen auch für nicht geleistete Arbeitsstunden zu berechnen. Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) begrüßte die Nachricht aus Berlin: „Das ist ein großer Fortschritt“, sagte der LSV-Präsident Dieter Schmidt-Volkmar und unterstrich damit den Einwand vom „ Schnuffele“ aus Rheinland-Pfalz. Der Dachverband des Sports im Südwesten hatte gefordert, den gesamten Angelsport vom Mindestlohngesetz auszunehmen. Das ist weiter das Ziel des ASV. „Wenn die Politik es ernst meint mit ihren Aussagen, dass ehrenamtliche nicht geleistete Arbeitsstunden so gut es geht von Verwaltungsaufwand freigehalten werden sollen, dann darf es den Mindestlohn im Angelsport nicht geben“, sagte Burkhard Ullrich am Montag: „Er ist ein bürokratisches Ungetüm, das den Vereinen und seinen Ehrenamtlichen Kraft und Zeit raubt für die eigentliche nicht geleistete Arbeit.“

Rolf Koch

(Pressesprecher des ASV)

(April, April Lächelnd)

Ich musste unseren Aprilscherz aus terminlichen Gründen dieses Jahr vorziehen.

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