Angeln in Corona-Zeiten am Vereinsgewässer

Angeln in Corona-Zeiten am Vereinsgewässer

Angeln in Corona-Zeiten am Vereinsgewässer

Liebe Kolleginnen und Kollegen der angelnden Zunft, werte Mitglieder

Wir ihr bereits informiert wurdet, hat der Corona-Virus auch im Verein einen bleibenden Einfluss hinterlassen.

Der Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung, das Großforellenfischen, der Umwelttag und das Anangeln sind ausgefallen oder gestrichen worden.

Allerdings wollen wir euch doch die Möglichkeit einräumen, ab Montag dem 30.03.2020 wieder angeln zu gehen.

Dabei sind aber folgende, auch gesetzliche Auflagen nach Treu und Glauben zu beachten:

- beim Angeln ist der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 2 m einzuhalten,

- Ansammlungen von mehr als zwei Personen am Angelweiher sind verboten,

- für Personen, die in Quarantäne sind, ist das Betreten des Angelweihers und des Vereinsheims verboten,

- sollte durch die Landesregierung ein Ausgangsverbot erteilt werden, ist striktes Angelverbot!

Zu Beginn des Angels:

- wer das neue Fangbuch schon hat, muss vor dem Angeln den weißen Erlaubnisschein in den Briefkasten am Vereinsheim einwerfen.

- wer das neue Fangbuch noch nicht hat, der muss vor dem ersten Angeln, das alte Fangbuch und weißen Erlaubnisschein in den Briefkasten am Vereinsheim einwerfen.

Das neue Fangbuch wird euch dann durch die Gewässerwarte oder den 1. Vorsitzenden zugeschickt

Tageskarten werden an Gastangler vorerst nicht ausgegeben.

Das Vereinsheim bleibt bis auf weiteres für Veranstaltungen geschlossen.

Wir hoffen auf euer Verständnis, bleib gesund.

Für den Vorstand

 

Rolf Koch

 

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