Achtung! Angeordnete Verhaltensmaßnahmen beim Angeln am Vereinsweiher!

Achtung!

Angeordnete Verhaltensmaßnahmen beim Angeln am Vereinsweiher!

Karpfen mit Carp Edema Virus (Koi Sleepy Disease) befallen.

- Vorabprüfbericht der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, LM-Überwachung u. Veterinärwesen, Frau Dr. Flamm, Fachtierärztin für Fische vom 27.05.2020.

Als hätten wir mit Corona-19 nicht schon genug am Hacken, jetzt haben wir auch noch einen Virus bei unseren Karpfen zu verzeichnen, dass seit dem 22.05.2020 zu einem Fischsterben geführt hat.

Eines vorweg! Für diesen Virus kann niemand etwas, wir wissen nicht wie er in unser Gewässer gekommen ist. Wir können nur etwas tun um diesen Virus im Zaum zu halten, nicht weiter zu verbreiten und dazu seid ihr alle in der Verantwortung!

Zur Information

Das Carp Edema Virus (CEV) verursacht bei Karpfen die Schlafkrankheit der Koi (Koi Sleepy Disease). Diese Erkrankung ist seit etwa 15 Jahren in Japan bekannt. Erste Krankheitsausbrüche in Europa (England, Niederlande, Deutschland, Österreich) traten kürzlich auf. Die Erkrankung kann bei infizierten Fischen zu Apathie, Hautveränderungen und Kiemennekrose führen. Krankheitsausbrüche treten idR. bei Wassertemperaturen zwischen 15°C und 25°C auf und können in einem Bestand zu Mortalitäten bis 80% führen.

Tierseuchenrechtlich ist eine CEV-Infektion in Deutschland nicht melde- oder anzeigepflichtig.

Erkennungsmerkmale

  • mittel- bis hochgradige Apathie
  • Eingefallene Augen
  • Hautläsionen mit Schleimhautveränderungen
  • leichte Kiemennekrosen
  • Entzündungen des Afters
  • normale Körperkondition

Diagnose

Der Nachweis des Carp Edema Virus erfolgt an Organmaterial mittels PCR-Labormethode. Dieses molekularbiologische Verfahren ist eine sehr sensitive und schnelle Nachweis-Methode. Der Virus lässt sich dabei am sichersten in Kiemen und Hautproben nachweisen.

Ist eine Therapie möglich?

Eine medikamentöse Therapie ist wie bei anderen Virus-bedingten Fischerkrankungen nicht möglich.

Vorbeugung

Bei allen Besatz- und Umsetzmaßnahmen sollte so gut wie möglich Stress vermieden werden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Fische immer Frischwasser zur Verfügung haben und sich so kurz wie möglich in engen Abfischbehältnissen befinden. Grundsätzlich sind zu dichte Besatzverhältnisse zu vermeiden.

Weiterhin gilt die Vermeidung der Einschleppung in den Bestand aus CEV-freien Weihern. Neu erworbene Fische sollten nicht mit Altbeständen vermischt werden.

Die Einhaltung arbeitshygienischer Maßnahmen (getrennte Wasserführung, eigene Arbeitsgeräte, Reinigung und Desinfektion von z.B. Händen, aber auch Transportbehältern und anderen Gerätschaften) ist daneben unerlässlicher Teil der guten fachlichen Praxis.

Sanierung

Nach einer Infektion kann die Sanierung von Teichen und Anlagen der Fischzucht durch Bestandsaustausch und anschließender Teichpflege inkl. Desinfektion vor dem nächsten Neubesatz erfolgen.

Betroffene Karpfen bergen keine gesundheitliche Gefahr für den Menschen. Die Tiere können unter Berücksichtigung der Lebensmittelethik dem menschlichen Verzehr zugeführt werden.

Ausblick

Notwendig sind weitere Probeentnahmen, die die Gewässerwarte zukünftig durchführen und dem Veterinäramt zuleiten werden.

Der Vorstand hält engen Kontakt mit der Fischereiaufsicht, der KV Westerwald, Referat Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung, dem Veterinäramt und der unteren Wasserbehörde. Auch wenn der Virus nicht meldepflichtig ist, haben wir beschlossen ganz offen mit der Angelegenheit umzugehen um unsere Mitglieder zu informieren und angrenzende Angelvereine zu schützen. Es reich ein kontaminierter Unterfangkescher schon aus, das Virus in ein anderes Gewässer zu verschleppen. Deswegen sind hier alle Angler aufgefordert, alles Menschenmögliche zu tun um die Vermeidung des Virus zu verhindern.

Da nicht alle unsere Mitglieder Internet haben, bitten wir Weiterleitung der Information an alle Mitglieder des Vereines und an die umliegenden Angelvereine. Solltet ihr in anderen Gewässern angeln wollen, ist eine Desinfektion eurer Angelausrüstung zwingend notwendig.

 

Für den Vorstand

 

Rolf

 

 

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